Mitarbeitendenvertretung (MAV)

Die Mitarbeitendenvertretung der Fliedner Werkstätten besteht aus fünf Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitarbeitendenvertretung (MAV) beträgt vier Jahre. Die regelmäßigen Mitarbeitendenvertretungswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April statt.  Die MAV hat mindestens einmal in jedem Jahr ihrer Amtszeit eine ordentliche Mitarbeitendenversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten
MAV und Dienststellenleitung sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen. Die MAV hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden zu fördern.

Aufgaben der MAV

  • Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeiter:innen dienen,

  • dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,

  • Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeiter:innen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken.

Die MAV hat ein Mitbestimmungsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.