Inhalt
+++ Aktuelle Informationen +++
11.10.2022
Konkretisierung der Testverordnung
15.07.2022
Änderung der Rechnungsanschrift der Werkstätten
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30.05.2022
Informationen zum 9-Euro-Ticket
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16.02.2022
Unwetterwarnung
Der Deutsche Wetterdienst hat für Donnerstag, 17.02. eine Unwetterwarnung wegen starker Orkanböen herausgegeben. Da wir zum jetzigen Zeitpunkt das Ausmaß des Unwetters noch nicht abschätzen können, müssen Sie sich selbst bzw. Ihre Betreuer über den aktuellen Stand erkundigen und entscheiden, ob Sie zu den Fliedner Werkstätten kommen können.
Sollten Sie aufgrund der Empfehlung zu Hause bleiben, sind Sie verpflichtet, die Werkstatt zu informieren. Die Beschäftigten bekommen dann einen Sonderurlaub.
Die Fahrdienste entscheiden üblicherweise auch sorgsam, ob sie fahren können.
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02.12.2021
Anwendung der 3G-Regel in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Im Zuge der zuletzt noch in Klärung befindlichen Fragestellung zur Anwendung der Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz ist nun festgelegt worden, dass Werkstätten als Einrichtung nicht unter die erweiterte Testpflicht fallen. Dementsprechend kommt auch in Werkstätten die 3G-Regel zur Anwendung.
Wir informieren Sie in diesem Schreiben über alle daraus entstehenden organisatorischen Regelungen in leichter Sprache:
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23.11.2021
Anwendung des Infektionsschutzgesetzes in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Voraussichtlich noch in dieser Woche werden die durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft tretenden Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, Mitarbeitende und Besucher:innen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zwischen Vertreter:innen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Landschaftsverbänden sowie der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt.
Bis auf weiteres führen wir aus diesem Grund die unsererseits mit dem Gesundheitsamt Mülheim abgestimmten Schutzkonzepte fort und passen alle Maßnahmen umgehend an neue Anforderungen an.
Über Neuigkeiten informieren wir fortlaufend.
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15.11.2021
Aktuelle Informationen zum Werkstattbetrieb
Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen wurden alle Coronaschutzmaßnahmen in den Betriebsstätten der Fliedner Werkstätten wieder verschärft. Somit gelten nun wieder alle im Betriebs- und Hygienekonzept der Werkstätten verfassten Regelungen, Lockerungen wurden entsprechend zurückgenommen. Alle Regelungen sind mit dem Mülheimer Gesundheitsamt abgestimmt und sollen neben dem Gesundheitsschutz vor allem aber auch die Teilhabemöglichkeit für unsere Klient:innen sicherstellen.
Im Rahmen der Verschärfung der Schutzmaßnahmen stellen wir u.a. allen Beschäftigten und Mitarbeitenden FFP-2 Masken zur Verfügung, die auch für Fahrten im ÖPNV von und zur Werkstatt genutzt werden können.
Sollten Sie Fragen zur aktuellen Situation oder zu den Regelungen des Betriebs haben, stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen der Werkstatt gerne zur Verfügung.
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22.06.2021
Aktuelle Informationen zum Werkstattbetrieb ab 28.06.2021
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10.05.2021
Die Werkstatt stellt allen Beschäftigten für die Nutzung von ÖPNV oder Fahrdiensten FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Jede(r) Beschäftigte erhält hierzu am Nachmittag bei Verlassen der Betriebsstätte eine Schutzmaske, die für den Nachhauseweg, sowie am nächsten tag für den Hinweg zur Werkstatt genutzt werden kann. Beschäftigte auf Außenarbeitsplätzen werden über die Inklusionsberater:innen entsprechend versorgt.
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22.03.2021
Neue Impftermine für Beschäftigte und Mitarbeitende der Fliedner Werkstätten. Information finden Sie im nachfolgenden Schreiben:
Impftermine am 25. und 26.3.2021
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19.03.2021
Aktuelle Informationen zu Impfungen in der Eingliederungshilfe
Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoffe
Anamnesebogen und Einverständniserklärung mRNA-Impfstoffe
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16.03.2021
Aktuelle Informationen zu geplanten Impfterminen für den 18. und 19.3.2021:
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Aussetzung von Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff angewiesen. Aus diesem Grund können die für den 18. und 19.3.2021 geplanten Impftermine nicht stattfinden.
Beide Tage sind deswegen wieder normale Arbeitstage für alle Beschäftigten.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie hier wieder informieren.
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12.03.2021
Aktuelle Informationen zu Impfungen in den Fliedner Werkstätten
Lageplan Campus Theodor Fliedner Stiftung
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12.02.2021
Umsetzung der Corornatestungsverordnung und neue Informationen des LVR
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27.01.2021
Aktuelle Informationen zum Werkstattbetrieb - Stand 27.01.2021
Impfeinwilligung/ Anamnese
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08.01.2021
Aktuelle Informationen zum Werkstattbetrieb ab 11.01.2021
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16.12.2020
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20.11.2020
Aktuelle Informationen vom 20.11.2020
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17.09.2020
Aktualisierte Informationen zum Werkstattbetrieb ab 21.09.2020
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14.09.2020
Aktuelle Informationen zum Werkstattbetrieb ab 21.09.2020 finden Sie hier:
Informationsschreiben zum Werkstattbetrieb ab 21.09.2020
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25.08.2020, 15.00 Uhr
Der Deutsche Wetterdienst hat für Mittwoch, 26.08. eine Unwetterwarnung wegen starker Orkanböen herausgegeben.
Da wir zum jetzigen Zeitpunkt das Ausmaß des Unwetters noch nicht abschätzen können, müssen Sie sich selbst bzw. Ihre Betreuer:innen über den aktuellen Stand erkunden und entscheiden, ob Sie zu den Fliedner Werkstätten kommen können.
Sollten Sie aufgrund der Empfehlung zu Hause bleiben, sind Sie verpflichtet, die Werkstatt zu informieren.
Die Beschäftigten bekommen dann einen Sonderurlaub.
Die Fahrdienste entscheiden üblicherweise auch sorgsam, ob sie fahren können.
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17.06.2020, 17.00 Uhr
Seit dem 11.05.2020 haben wir begonnen den Werkstattbetrieb sorgsam und unter Berücksichtigung aller mit Ämtern und Behörden abgestimmter Hygienekonzepte wieder aufzunehmen. Ziel ist es allen Beschäftigten so schnell wie möglich und so behutsam wie notwendig, die Teilnahme am Werkstattalltag vor Ort wieder zu ermöglichen.
Um den Wiedereinstieg zu erleichtern möchten wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen zu Grundlagen und Abläufen geben. Sie finden darüber hinaus eine Zusammenstellung von Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Werkstattbetrieb während der Corona-Pandemie:
Das Wiedereröffnungskonzept und das Hygienekonzept der Fliedner Werkstätten sind mit dem Mülheimer Gesundheitsamt und dem Landschaftsverband abgestimmt.
Grundlage dieser Konzepte sind Vorgaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Robert-Koch-Instituts, der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Kostenträger und örtlichen Gesundheitsbehörden.
Sie regeln die Verfahrensabläufe bei Ankunft in der Werkstatt mit Eingangskontrollen, die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und Abstände auf den Wegen in der Werkstatt, die Höchstzahl der Belegung in den Gruppen und Speisesälen, die zu tragende Schutzkleidung bei den unterschiedlichen Einsätzen z.B. bei der Pflege, Umgang mit Verdachtsfällen und letztlich mit Erkrankten und vieles mehr.
Ankommen in der Werkstatt und Behelfsmasken
Wenn die Beschäftigten an der Werkstatt ankommen, werden sie vom Personal bereits vor dem Eingang in Empfang genommen. (Eine Eingang-/Ausgangregelung mit Markierung zum Abstandsgebot wurde für jede Betriebsstätte festgelegt.)
Die Beschäftigten werden nach ihrem Allgemeinbefinden gemäß der vom RKI veröffentlichten Covid-19 Symptome befragt. Diese Information wird zusammen mit der Ankommenszeit in Listen dokumentiert. Beschäftigte, bei denen Symptome vorliegen, dürfen die Werkstatt nicht betreten. (Letztgenannte haben bei Wiederaufnahme eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind.)
Bei Eintritt in die Werkstatt desinfizieren sich die Beschäftigten ihre Hände und erhalten vom Personal eine Mund-Nase-Maske, die sie sofort aufsetzen und auf dem Weg zum Arbeitsplatz/sanitären Anlagen und auf allen Wegen innerhalb der Werkstatt tragen.
Ggf. benötigte Hilfestellung beim An- und Abnehmen ihrer Mund-Nase-Maske erhalten die Beschäftigten durch das Personal.
Am Arbeitsplatz können die Beschäftigten die Mund-Nase-Maske in ein dafür vorgesehenes Behältnis legen.
Beim Verlassen der Werkstatt werfen die Beschäftigten ihre benutzte Maske in einen dafür vorgesehenen Wäschesack und desinfizieren sich die Hände.
Die Behelfsmasken werden mit Namen beschriftet und in der Werkstatt gewaschen.
Für ihren Rückweg benötigen Beschäftigte private Mund-Nase-Masken, sowohl im Personennahverkehr als auch in den Zubringerdiensten.
Hygienemaßnahmen
Die Beschäftigten werden in richtiges Hygieneverhalten geschult und aufgefordert, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
Sollte es Beschäftigten auch mit Anleitung und Hilfestellung nicht möglich sein, eine Mund-Nase-Maske zu tragen und die Abstände zu wahren, können diese (noch) nicht in die Werkstatt zurückkehren.
Belegung Gruppenräume
Aufgrund des Abstandsgebots von mind. 1,5 m können sich in den Gruppen nur eine bestimmte Anzahl an Menschen aufhalten. Dies hat zur Folge, dass nicht alle Beschäftigten gleichzeitig anwesend sein können. So kommt es zu unterschiedlichen Varianten der Arbeitszeitgestaltung. Am gängigsten wird es sein, dass ein Teil der Gruppe in der 1. Woche, der andere Teil in der 2. Woche im Wechsel anwesend ist.
Essensverpflegung und Getränke
Ebenso aus Gründen des Abstandsgebots wird das Mittagessen in mehreren Schichten oder in der Gruppe eingenommen. Es wird in Folien geliefert.
Der Kiosk muss bis auf weiteres geschlossen bleiben. Getränke sollten generell mitgebracht werden, da die Getränkeautomaten nicht oder nur mit Begleitung benutzt werden können.
Umkleiden
Die Umkleideräume sind ebenso begrenzt oder gar nicht zu nutzen. Die Beschäftigten der Schreinerei und des GaLaBaus kommen bereits umgezogen zur Arbeit.
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17.06.2020, 11.00 Uhr
Umgang mit COVID-19-Infektionen
Aktuell gibt es in der Betriebsstätte Lahnstraße eine Corona-Infektion. Zu allen organisatorischen Regelungen lesen Sie unser nachfolgendes Anschreiben
Anschreiben an alle Beschäftigten, Angehörige und Betreuer*innen vom 17.06.2020
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08.05.2020
Mit Ablauf des 10.05.2020 endet das per Erlass vom 17.03.2020 seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgesprochene Betretungsverbot in Werkstätten in Nordrhein-Westfalen.
Die Werkstatt öffnet für Nutzer:innen demnach wieder am Montag, den 11.05.2020.
Die Wiederaufnahme des Werkstattbetriebes ist dabei jedoch an eine Vielzahl von Bestimmungen, organisatorische Vorbereitungen und Absprachen mit Ämtern und Behörden gebunden, so dass nur eine schrittweise Wiederaufnahme von Beschäftigten in den Arbeitsprozess sinnvoll und möglich ist.
Die aktuelle Verordnung der Landesregierung mit Ergänzungen zur Gültigkeit ab 11.05.2020 finden Sie hier:
Coronabetreuungsverordnung 07.05.2020
Für alle detaillierten Informationen zum weiteren Vorgehen und individuellen nächsten Schritten lesen Sie bitte das nachstehenden Informationsschreiben:
Informationsschreiben Beschäftigte, Angehörige und Betreuer vom 08.05.2020
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06.05.2020
Verlängerung des Betretungsverbotes bis einschließlich 10.05.2020
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung regelt das Betretungsverbot für Nutzer:innen bis einschließlich 10.05.2020.
Coronabetreuungsverordnung ab 07.05.2020
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04.05.2020
Verlängerung des Betretungsverbotes bis einschließlich 06.05.2020
Die Landesregierung hat in ihrem Erlass vom 01.05.2020 das Betretungsverbot in Werkstätten zunächst bis einschließlich 06.05.2020 verlängert. Für alle weiteren organisatorischen Regelungen sowie geplante nächste Schritte, verweisen wir auf unsere Informationen vom 30.04.2020.
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30.04.2020
Liebe Beschäftigte, Angehörige und Betreuer:innen,
am kommenden Montag, den 04.05.2020, wird das Betretungsverbot für Werkstätten in NRW weiterhin gelten. Mit einer entsprechenden offiziellen Information seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung NRW ist allerdings unter Umständen erst am Tag der Arbeit (01.05.2020) zu rechnen.
Die Werkstatt steht Ihnen aus diesem Grund bis auf Weiteres ausschließlich in Form einer Notbetreuung zur Verfügung. Selbstverständlich führen wir aber auch unsere Betreuungsleistung in den Wohnformen, telefonisch oder durch die Versorgung mit Arbeits- und Schulungsmaterial fort.
Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen stehen Ihnen hierzu auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Zu allen weiteren organisatorischen Fragen lesen Sie bitte das nachfolgende Informationsschreiben. Um möglichst alle Interessent:innen zu erreichen, werden wir einen postalischen Versand vornehmen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit.
Informationsschreiben Beschäftigte, Angehörige und Betreuer vom 30.04.2020
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21.04.2020
Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine aktualisierte Information zum Coronavirus in leichter Sprache veröffentlicht:
Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache
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17.04.2020, 14 Uhr
Verlängerung des Betretungsverbotes bis einschließlich 3. Mai 2020
Die gestern Abend erschienene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales regelt das Fortbestehen des seit 17.3.2020 bestehenden Betretungsverbotes für Nutzer:innen von u.a. Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Die Verordnung tritt am 20.04.2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 03.05.2020.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem nachfolgenden Informationsschreiben für Beschäftigte, Angehörige und Betreuer:innen.
Informationsschreiben Beschäftigte, Angehörige und Betreuer vom 17.04.2020
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16.04.2020, 16 Uhr
Liebe Beschäftigte, Angehörige und Betreuer:innen,
das seit dem 18.03.2020 geltende Betretungsverbot für Werkstätten gilt zunächst bis zum 19.04.2020.
Nach der gestrigen Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gehen wir nicht davon aus, dass dies zum 20.04.2020 aufgehoben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch hierzu keinen weiteren offiziellen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Nähere Informationen erhalten Sie von uns, sobald ein entsprechender Erlass vorliegt.
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31.03.2020
Liebe Teilnehmende der Berufsbildungsmaßnahme,
wir haben Ihnen im Downloadbereich unserer Homepage Materialien bereitgestellt, mit denen Sie Ihre berufliche und persönliche Qualifizierung zuhause fortführen können. Wir haben die Lernmaterialien in drei Kategorien unterteilt:
Bitte favorisieren Sie Ihre Kategorie und wählen aus den verschiedenen Themenfelder Ihre persönlichen Aufgaben aus. Sie können diese Dateien herunterladen, ausdrucken und bearbeiten.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Dokumente selbst auszudrucken oder es fehlen Ihnen Materialien, um die Übungen durchzuführen, senden Sie uns bitte unter folgender E-Mail-Adresse die Bezeichnung der gewünschten Datei(en) und Ihre Anschrift: wfbm.schulung.bildung@fliedner.de
Wir stellen gerne Ihre Unterlagen und die dafür benötigte Materialien für Sie zusammen und schicken Sie Ihnen mit der Post zu.
Bitte verwahren Sie Ihre erarbeiteten Übungen auf und bringen diese mit, sobald die Werkstatt wieder öffnet. Gerne können Sie diese Unterlagen auch postalisch zur Weseler Straße schicken.
Bitte versehen Sie diese mit Ihrem Namen.
Ihre Fragen zu den Lernmaterialien auf unserer Homepage beantworten wir gerne
montags bis freitags in der Zeit vom 7:30 - 15:30 Uhr
unter den Telefonnummern 0151-67 55 00 61 oder 0151-65 63 86 90.
Vielen Dank, dass Sie dieses Angebot nutzen und bitte bleiben Sie gesund.
27.03.2020
Die Werkstatt und ihre Ansprechpartner:innen sind auch weiterhin für Sie da. Damit sich niemand einsam oder unversorgt fühlen muss, bieten wir als Werkstatt, aber auch viele andere Organisationen, Hilfestellungen an. In unserem aktuellen Anschreiben finden Sie hierzu wichtige weitere Informationen und Kontaktdaten.
Anschreiben an Beschäftigte, Angehörige und Betreuer vom 27.03.2020
Um sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen erreicht werden, versenden wir grundsätzlich wichtige Informationen auch postalisch.
18.03.2020
Mit Erlass des Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben die Werkstätten ab dem 18.03.2020, zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Anschreiben an alle Beschäftigten, Angehörigen und Betreuer zur Schließung der Werkstätten
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 17.03.2020
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Willkommen auf der Homepage der Fliedner Werkstätten!Unsere Arbeitswelt war noch nie vielfältiger und facettenreicher als heute. Arbeit und Beruf stellen heute für die meisten Menschen in unserer Gesellschaft einen zentralen Bereich ihres Lebens dar und dienen längst nicht mehr allein dem Lebensunterhalt oder der Versorgung.
Im Beruf können wir uns engagieren und verwirklichen, erhalten Anerkennung für unsere Leistung. Erfolg im Beruf bedeutet viel mehr als finanzielle Absicherung, er bewirkt das Gefühl gebraucht zu werden und etwas Sinnvolles zu leisten.
Wir über uns
Die Fliedner Werkstätten sind ein Unternehmen, in dem Menschen mit Behinderungen arbeiten. Wie jedes andere Unternehmen des produzierenden Gewerbes handeln die Fliedner Werkstätten nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage: Innovative Produkte, hohe Qualitätsstandards, Zuverlässigkeit und ein straffes Marketing machen uns zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen, das sich nach außen bezüglich seiner Leistungsfähigkeit nicht von anderen Unternehmen unterscheidet. Das zeigt sich nicht zuletzt in der Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN ISO 9001:2015.
Aufgaben und Ziele
Die Fliedner Werkstätten verfolgen ein umfangreiches und modernes arbeitspädagogisches Konzept, bei dem im Mittelpunkt der Mensch steht mit seinen sozialen, motorischen und geistigen Fähigkeiten. Aus diesem Grund ist die Arbeit eingebunden in ein umfassendes Konzept, bei dem neben verschiedenen individuellen Förderkomponenten die Begleitung und Assistenz, die Arbeit selbst ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist. Den Beschäftigten stehen Mitarbeiter:innen zur Seite, die über eine berufliche Doppelqualifikation verfügen; zum erlernten handwerklichen Beruf besitzen sie eine sonderpädagogische Zusatzausbildung.