Bildung

Die Fliedner Werkstätten haben die berufliche Bildung als zentrale Aufgabe in der Werkstatt als entscheidende Entwicklungsprozesse in alle Bereiche verankert. Die berufliche Bildung bietet den Teilnehmenden bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt sowie Perspektiven für die soziale Rehabilitation.
Einheitlich didaktisch-methodische Konzepte werden dazu gezielt für die Teilnehmenden angewandt. Die Festlegung der Lernziele und Lerninhalte der beruflichen Bildungsmaßnahmen bilden die Rahmenbildungspläne, die didaktisch-methodische Aufbereitung für die Teilnehmenden erfolgt im Werkstatt-Team. Die Teilnehmenden und der Werkstattrat werden in die Planung und Realisierung der beruflichen Bildungsmaßnahmen einbezogen. Im Berufsbildungsbereich erfolgt die berufliche Bildung systematisch in Lehrgängen und im Arbeitsbereich in Form von arbeitsplatzbezogener Qualifizierung. Bereichsübergreifend werden arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten.Somit werden die Teilnehmenden zu kompetentem Fachpersonal für die Fliedner Werkstätten und für den freien Arbeitsmarkt ausgebildet. Berufliche Bildung ist ein fortlaufender zertifizierter Prozess im Qualitätsmanagement der Fliedner Werkstätten.

Zielgruppe und Aufnahme in den Fliedner Werkstätten

Mit unserem Angebot sprechen wir Menschen mit Behinderungen an, die die Aufnahmevoraussetzungen für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder einer Schwerstmehrfachbehinderung. Voraussetzung für eine Aufnahme in den Fliedner Werkstätten ist die schriftliche Zusage des zuständigen Kostenträgers. Kostenträger sind im Allgemeinen die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung. Menschen mit Behinderungen, die neu in die Werkstatt aufgenommen werden, durchlaufen in unserem Berufsbildungsbereich das dreimonatige Eingangsverfahren und eine zweijährige Berufsbildungsmaßnahme.
 

Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes

  • die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden zu fördern,
  • ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und sie auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.


Die berufliche Bildung hat dabei folgende Aufgaben zu erfüllen

  • die individuellen Eignungen und Neigungen zu ermitteln,
  • die erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Entwicklung der Persönlichkeit zu dokumentieren und im Abstimmungsprozess mit dem Teilnehmenden zu reflektieren,
  • darauf aufbauend arbeitsbezogene und berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln und geeignete Maßnahmen zur Förderung des Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln.
     

Dies kann im Anschluss der Berufsbildungsmaßnahme zu einer geeigneten Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfbM oder zu einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die in der Werkstatt durchgeführte Berufsbildungsmaßnahme und die Theodor Fliedner Stiftung als Träger von Maßnahmen unterliegen dabei den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch vom 2. April 2012.