Sozialleistungen

Als Mitarbeitende der Theodor Fliedner Stiftung werden Sie nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) bezahlt. Wichtig ist der Theodor Fliedner Stiftung auch die ausreichende Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Mitarbeitenden durch die Mitgliedschaft in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK) abgesichert. Je nach Tarifwerk kann neben dem Arbeitgeberanteil eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Finanzierung der Beiträge der Zusatzversicherung in Frage kommen.