Angebote

 

1. Ambulant unterstütztes Wohnen – eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen SGB IX gem. §113 Abs. 2 Nr. 2

 

Sie möchten selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben und brauchen dabei Beratung und Unterstützung?

Dazu bieten wir Ihnen flexible und individuelle Hilfe und Begleitung an - so wie es Ihrem Bedarf, Ihrer Lebenssituation und Ihren Zukunftsplänen entspricht. Im persönlichen Gespräch suchen wir nach Lösungen für Ihre Anliegen. Gemeinsam ist vieles einfacher.

Wir beraten und unterstützen Sie bei:

  • Praktischer Alltagsbewältigung (wie Haushaltsführung, Einkauf)
  • Fragen zu Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, sozialrechtliche Fragen, Antragstellungen
  • Der Wohnungssuche / beim Wohnungserhalt
  • Der Suche bzw. Erhalt einer beruflichen Perspektive oder einer Beschäftigung /Tagesstruktur
  • Der Gesundheitsvorsorge und -erhaltung
  • Der Bewältigung von Krisen und Krisenvorbeugung
  • Dem Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
  • Der Teilhabe an Bildung und am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  • Ihrer Freizeitgestaltung

Welche Ziele können Sie mit unserer Unterstützung erreichen:

  • In der eigenen Wohnung bleiben
  • Vermeidung oder Verkürzung von Klinikaufenthalten
  • Das eigene Leben wieder aktiv gestalten
  • Soziale Kontakte erhalten und neue Kontakte aufbauen
  • Entscheidungsfähigkeit zur Selbstbestimmung entwickeln – Hilfe zur Selbsthilfe
  • Im Alltagsleben schrittweise Stabilität erlernen und positiv erleben

Finanzierung

Die Finanzierung der ambulanten Unterstützung erfolgt über den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe. Eine Kostenübernahme durch den örtlichen Träger (in der Regel der Landkreis Oberhavel in Oranienburg) wird bei einer Bedürftigkeit gewährt und ist einkommens- und vermögensabhängig. Gern unterstützen und beraten wir Sie bei der Beantragung der Hilfe.

2. Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad 1 – eine Leistung der Pflegeversicherung SGB XI § 45a ff

Sie brauchen Unterstützung im Alltag? Sie sind psychisch erkrankt oder haben eine kognitive Einschränkung? Dann können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 EUR monatlich verwenden und erhalten von uns Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Einkaufsplanung / Einkaufsplanung
  • Förderung von Beschäftigung und Hobbies
  • Haushaltsführung
  • Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
  • Begleitung zum Arzt
  • Individuelle Hilfe für die eigene Organisation und Bewältigung des Alltags und vieles mehr