Das Thema »Haftung« ist in den letzten Jahren verstärkt in unser Bewusstsein gerückt und spielt in immer mehr Lebensbereichen eine große Rolle. Medienberichte über aufsehenerregende Fälle verunsichern Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe zusätzlich. So entsteht der Eindruck, dass es für den Einzelnen nicht mehr überschaubar ist, wann und wofür er oder sie haftet. Wie weit gehen die Pflichten der Mitarbeitenden und wann müssten sie für einen entstehenden Schaden eintreten? »Man steht mit einem Bein im Gefängnis!« ist ein Satz, der gelegentlich fällt und die individuelle Verunsicherung zum Ausdruck bringt. Diese Fortbildung gibt einen Überblick über die bestehende Rechtslage, um mehr Handlungssicherheit beim Umgang bzw. der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Erreichbare Kompetenzen / Ausgewählte Inhalte
Inhalte und Ziele:
Haftungsfragen in der EGH
Grundlagen der Haftung
innerbetrieblicher Schadenausgleich
Aufsichtspflichten und pädagogische Freiräume
Grenze Eigenverantwortlichkeit des Menschen mit Behinderung
Sonderprobleme der Haftung
Anweisungsrecht von gesetzlichen Betreuern / Sorgeberechtigten
Verantwortlichkeit beim Stellen und der Medikamentenvergabe (visuelle Nachkontrolle?)
Verantwortlichkeit bei Selbstmedikation von Menschen mit Behinderung
Welche Qualität der Pflege schulden Einrichtungen der EGH?
Termine
Kursdatum
04.06.2024
Uhrzeit
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss
13.05.2024
Kurs-Details
Gebühr
175,00 €
Kategorie
Eingliederungshilfe
Zielgruppe
Interessierte aus EGH und Führungskräfte
Dozentin/Dozent
Axel Foerster
Stunden
8
Kontakt und Infos
Ivonne Abel, Tel. 0208 444692-0
Einrichtung
Fliedner Akademie am Park, Mülheim Wissollstr. 5-43 47269 Mülheim a.d. Ruhr Tel.: (0208) 444 692 - 0 info.fliednerakademie@fliedner.de