Stationäre Pflege bezieht sich auf die dauerhafte Betreuung und Versorgung von älteren oder pflegebedürftigen Menschen in einer speziellen Einrichtung, wie einem Pflegeheim oder Seniorenresidenz. Dabei können die Bewohner rund um die Uhr auf professionelle Unterstützung und medizinische Versorgung zählen. Diese Form der Pflege kommt zum Einsatz, wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreichend oder möglich ist.
In der stationären Pflege gibt es verschiedene Formen, die je nach Bedürfnissen und Pflegebedarf der Patienten gewählt werden können.
Eine Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege, bei der Menschen für einen begrenzten Zeitraum in einer Einrichtung betreut werden, zum Beispiel wenn die Angehörigen im Urlaub sind.
Die teilstationäre Pflege bietet eine Mischung aus ambulanter und stationärer Pflege und ermöglicht es den Patienten, beispielsweise einige Tage in der Woche in einer Einrichtung zu verbringen und an den anderen Tagen zu Hause zu bleiben.
Die vollstationäre Pflege ist die intensivste Form der stationären Pflege und umfasst eine 24-Stunden-Betreuung in einer Einrichtung. Hier erhalten die Bewohner eine umfangreiche pflegerische Versorgung und Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten. Je nach individuellem Bedarf kann die passende Form der stationären Pflege ausgewählt werden, um den bestmöglichen Betreuungsumfang zu gewährleisten.
Unter stationären Einrichtungen versteht man spezialisierte Pflegeeinrichtungen, in denen Menschen langfristig und dauerhaft betreut werden. Hierzu zählen beispielsweise Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser oder Rehabilitationszentren. Diese Einrichtungen bieten eine umfassende Versorgung und Betreuung für Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Gesundheit oder ihrer persönlichen Situation nicht mehr selbstständig leben können. In stationären Einrichtungen werden den Bewohnern Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung sowie pflegerische und soziale Betreuung geboten. Das Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Bewohnern ein würdevolles und möglichst eigenständiges Leben zu ermöglichen und ihre Lebensqualität zu verbessern. In den stationären Einrichtungen arbeiten unterschiedliche Fachkräfte wie Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Sozialarbeiter eng zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen. Die Auswahl und Entscheidung für eine stationäre Einrichtung erfolgt in der Regel in Absprache mit den Betroffenen selbst, ihren Angehörigen oder dem Hausarzt und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der betreuungsbedürftigen Person.
Die Pflegekasse und der Pflegegrad spielen eine wichtige Rolle für die Pflegebedürftigen in Deutschland im Hinblick auf die Pflegekosten. Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen, die speziell für die Finanzierung der Pflege zuständig ist. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für die häusliche Pflege oder die Versorgung in einem Pflegeheim. Um Leistungen von der Pflegekasse erhalten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hier kommt der Pflegegrad ins Spiel. Der Pflegegrad wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgelegt. Er ist ein Maß für den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und damit der Pflegebedürftigkeit einer Person. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand sechs verschiedener Module, wie beispielsweise Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder die Gestaltung des Alltagslebens. Der Pflegegrad wird regelmäßig überprüft und kann sich auch verändern, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verbessert oder verschlechtert. Die Pflegekasse und der Pflegegrad ermöglichen es den Pflegebedürftigen, die notwendige Unterstützung und Versorgung zu erhalten, um ein möglichst eigenständiges und würdevolles Leben zu führen. Sie stellen sicher, dass die finanziellen Belastungen der Pflege nicht alleine von den Betroffenen getragen werden müssen.
In Deutschland übernimmt die Kosten für Leistungen der stationären Pflege in erster Linie die pflegebedürftige Person selbst. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wie beispielsweise den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass die finanzielle Belastung für den Pflegebedürftigen begrenzt sein soll. Hier greift die sogenannte Pflegewohngeldregelung, die sicherstellen soll, dass der Pflegebedürftige nicht mehr als 80 % seines Einkommens für die stationäre Pflege aufwenden muss. Falls das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, übernimmt das Sozialamt einen Teil der Kosten. Zusätzlich dazu kann der Pflegebedürftige auch eine finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten. Diese Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen. Wer die Kosten letztendlich trägt, hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen des Pflegebedürftigen und dem individuellen Pflegegrad. Es ist von großer Bedeutung, sich im Vorfeld über die möglichen Eigenanteil an Kosten und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe.