
Sie kennen Menschen, die zu uns passen? Dann helfen Sie uns dabei, neue Talente für unsere Einrichtungen zu gewinnen. Für jede erfolgreiche Empfehlung bedanken wir uns mit einer attraktiven Prämie.
Persönliche Empfehlungen sind oft der beste Weg, neue Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen. Sie kennen Menschen, die unsere Werte teilen und unser Team bereichern können.
Ihre Vorteile
In vier Schritten zur Prämie
| Empfehlen | Sprechen Sie passende Kandidatinnen und Kandidaten auf unsere offenen Stellen an. | |
| Weitergeben | Teilen Sie den Link oder QR-Code unseres Empfehlungsprogramms. | |
| Bewerben | Die Person bewirbt sich und nennt Ihren Namen im Bewerbungsprozess im Bereich Anmerkungen. | |
| Prämie sichern | Nach erfolgreicher Einstellung erhalten Sie Ihre Prämie. |
Empfehlungskarte herunterladen
Nutzen Sie unsere Empfehlungskarte, um passende Kandidatinnen und Kandidaten auf die Theodor Fliedner Stiftung aufmerksam zu machen.
Für erfolgreich vermittelte Mitarbeitende erhalten Sie – abhängig von der ausgeschriebenen Position – eine Prämie von bis zu 3.000 € (Brutto).
Die genauen Voraussetzungen und Regelungen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden der Theodor Fliedner Stiftung, die durch eine persönliche Empfehlung zur erfolgreichen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle beitragen.
Die Prämie wird ausschließlich für tatsächlich erfolgte Einstellungen gewährt, die nachweislich auf eine Empfehlung eines Mitarbeitenden zurückzuführen sind.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind gegebenenfalls Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie weitere Personengruppen, sofern dies durch gesonderte Regelungen festgelegt wird.
2. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Empfehlung
Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur, wenn die Empfehlung eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
3. Ablauf der Empfehlung
4. Höhe der Prämie
Für eine erfolgreiche Empfehlung wird folgende Prämie gewährt:
Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und wird über die Entgeltabrechnung ausgezahlt.
5. Auszahlung der Prämie
Der Anspruch auf die Prämie entsteht in zwei Stufen:
Endet das Arbeitsverhältnis der empfohlenen Person innerhalb der ersten sechs Monate – insbesondere während der Probezeit –, entfällt der Anspruch auf die Auszahlung des zweiten Teils der Prämie.