Das Friedensheim verfügt gemäß dem Versorgungsvertrag neben der stationären Pflege über 17 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Einzel- und Doppelzimmern sowie in Doppelappartements. Die möblierten Zimmer sind mit Kabel-TV und Telefon (auf Wunsch) sowie einem Badezimmer mit Dusche ausgestattet. Notwendige Hilfsmittel werden im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt.
Bei Vorliegen einer Pflegestufe besteht für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr ein Anspruch auf Kurzzeitpflege z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs nicht ausreicht.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet für uns, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und den Menschen, die wir versorgen, die Hilfe zu geben, die sie benötigen, so dass sie sich trotz der ungewohnten Umgebung bei uns wohl fühlen. Bei Kurzzeitpflege im Anschluss an einen stationären Klinikaufenthalt ist das Ziel unserer Pflege eine rehabilitative Versorgung. Die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege kann genutzt werden:
im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt oder
um als pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege zu erhalten bzw. um Sie bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen zu vertreten. Sie oder Ihre Angehörigen werden in unserem Hause umfassend versorgt – inklusive Speisenversorgung und Wäschereinigung.
Die Pflege erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen der Bewohner:innen und der jeweiligen Pflegestufe rund um die Uhr. Die medizinische Versorgung erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Haus- oder Fachärzt:innen. Neben der Pflege bieten die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes ein umfangreiches Angebot zur Freizeitgestaltung (Gymnastik, Gedächtnistraining, Singen, Feste, Spaziergänge, Ausflüge, Kegeln etc.).