Neben der stationären Pflege bietet das Engelsstift in Nümbrecht auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Wir halten für Sie oder Ihren Angehörigen Kurzzeit - bzw. Verhinderungspflegeplätze vor.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bedeutet für uns im Engelsstift, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und den Menschen, die wir versorgen, die Hilfe zu geben, die sie benötigen, so dass sie sich trotz der ungewohnten Umgebung bei uns wohl fühlen. Bei Kurzzeitpflege im Anschluss an einen stationären Klinikaufenthalt ist das Ziel unserer Pflege und Betreuung eine rehabilitative Versorgung.
Wir halten für Sie oder Ihren Angehörigen Plätze in der Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege vor. Die Kurzzeitpflege können Sie nutzen:
im Anschluss an einen stationären Klinikaufenthalt
um als pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege zu erhalten bzw. um Sie bei Krankheit oder sonstigen Ausfällen zu vertreten. Sie oder Ihre Angehörigen werden in unserem Hause umfassend versorgt - inkl. Speisenversorgung und Wäschereinigung.
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung in einem Seniorenheim.
Die Kurzzeitpflege kann nur für höchstens acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die stationäre Unterbringung. Die Kosten für die temporäre Pflege setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den Pflegekosten, den Aufenthaltskosten (Unterkunft und Verpflegung) und den Investitionskosten der Einrichtung. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, während die beiden anderen Bestandteile vom Pflegebedürftigen selbst finanziert werden müssen. Gerne informieren wir Sie im Engelsstift über unsere Angebote der vollstationären Pflege und Kurzzeitpflege.