Nicht immer sind es alte Menschen, die pflegebedürftig sind oder werden. Manchmal ist Pflege auch in jüngeren Jahren notwendig, etwa nach Unfällen, bei chronischen, neurologischen oder onkologischen Erkrankungen.
Wenn ein Höchstmaß an Eigenständigkeit bewahrt werden soll, aber eine Versorgung im Familienverband nicht möglich ist, kann das Wohnen in einer Pflegeeinrichtung ein möglicher Weg sein. Die Finanzierung unterliegt den Bedingungen des SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII.
Das Engelsstift in Nümbrecht hat einen eigenen Wohnbereich für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren eingerichtet, die auf professionelle Hilfe und Betreuung angewiesen sind. Hier können sie weiterhin ihre sozialen Kontakte pflegen und ihren Interessen nachgehen. Die Pflege- und Betreuungsleistungen in diesem Bereich zielen darauf ab, dass der junge pflegebedürftige Mensch nach Möglichkeit wieder dazu befähigt wird, langfristig in eine andere.
Persönliche Atmosphäre und behaglich eingerichtete und helle Wohnbereiche. Großzügige und einladende Gemeinschaftsräume, „Cafeteria“ für interne Veranstaltungen und eine Dachterrasse, schön gestalteter Außenbereich, um im Sommer die Sonne zu genießen:
Das Engelsstift bietet eine Vielfalt gehobener und individueller Lebensqualität im Alter, aber auch für junge pflegebedürftige Menschen.
Die Mitgestaltung und -bestimmung unserer Bewohner:innen ist dabei sehr wichtig: sei es im Heimbeirat, bei Veranstaltungen, der Menüplanung oder im Qualitäts- und Anregungsmanagement.