Fliedners

Ambulant Betreutes Wohnen

  • Begleitung von Menschen mit Suchterkrankungen im Alltag in der eigenen Wohnung
  • Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Behördenangelegenheiten, soziale Kontakte und Freizeit
  • Erstellen eines individuellen Hilfeplans
  • Hilfe beim Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten

Fliedners Betreutes Wohnen - Mülheim
Kaiserstraße 29
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: (0208) 43 968 - 958
E-Mail: bewo-mh@fliedner.de
Zur Homepage von Fliedners

Häufige Fragen an uns

Was bedeutet ambulant betreutes Wohnen?
Selbstbestimmt leben in der eigenen Wohnung.
Die eigenen Ziele und Träume verfolgen mit stundenweiser Unterstützung und Hilfestellung  durch pädagogische Fachkräfte u.a. in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Beschäftigung, Behördenangelegenheiten, Finanzen, Gesundheit, Kontakt und Freizeit.

Was sind die Voraussetzungen für Betreutes Wohnen?
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe zur Eingliederung  nach §53 ff SGB XII. Es richtet sich an Menschen mit einer Behinderung, Suchterkrankung und/oder psychischen Erkrankung. Die Diagnosestellung muss durch eine:n Ärzt:in erfolgen und ist Voraussetzung für Leistungen.

Wer übernimmt die Kosten?
Der Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland. Bei höherem Einkommen muss evtl. eine Eigenbeteiligung gezahlt werden. Vorraussetzung ist das gemeinsame Erstellen eines Hilfeplanes. Danach wird entschieden, wie viele Stunden Betreuung in der Woche bewilligt werden.