Kombinationsbehandlung

Bei einer Kombinationsbehandlung wird ein Teil der Entwöhnung stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt, der andere Teil jedoch ambulant in einer anderen Behandlungsstätte, in der Regel der örtlichen Suchtberatungsstelle.

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an die Menschen, die grundsätzlich von einer ambulanten Behandlung profitieren können, bei denen jedoch im Vorfeld eine stationäre oder ganztägig ambulante Intensivphase notwendig ist. Die Intensivphase soll hierbei ermöglichen, im schutzgebenden Rahmen spezifische Problemstellungen zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um diese in der anschließenden ambulanten Phase stabilisieren zu können.

Meist schließt sich bei der Kombinationsbehandlung an einen achtwöchigen stationären oder ganztägig ambulanten Therapieteil die ambulante Rehabilitationsphase an.