Die Mitarbeitendenvertretung im Fliedner Krankenhaus Ratingen

Was ist eine Mitarbeitendenvertretung (MAV), was tut sie?
Die MAV ist im kirchlichen Bereich das Gremium, das in der Industrie Betriebsrat und in der staatlichen Verwaltung Personalrat heißt; die Aufgaben sind auch mit denen von Betriebs? und Personalrat vergleichbar. Die rechtlichen Grundlagen für die MAV?Arbeit finden Sie in der MAVO, der Mitarbeitervertretungsordnung.

Danach hat die MAV verschiedene Funktionen:
Zunächst repräsentiert sie die Belegschaft der Einrichtung gegenüber dem Dienstgeber; sie ist auf Augenhöhe Betriebspartei und daher im Rahmen ihrer Aufgaben unabhängig. Die MAV hat weiterhin darüber zu wachen, dass alle Mitarbeitenden nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Die MAV ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden der Einrichtung, sie wirkt aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die die Mitarbeitenden betreffenden Angelegenheiten mit.

Wie findet diese aktive Mitwirkung statt?
Die MAV gestaltet durch Beteiligungsrechte das kollektive Arbeitsrecht: Das bedeutet, dass
bestimmte Maßnahmen des Dienstgebers der Beteiligung der MAV bedürfen, ansonsten sind sie
rechtsunwirksam, d.h. wirkungslos.
Diese Beteiligung ist am stärksten ausgeprägt bei den Mitbestimmungstatbeständen. Beispiele für die Mitbestimmung in persönlichen Angelegenheiten: Der Dienstgeber braucht die Zustimmung der MAV bei Einstellungen, Eingruppierungen und Höhergruppierungen, Versetzungen und Abordnungen von Mitarbeitenden, auch Nebentätigkeiten dürfen ohne Zustimmung der MAV durch den Dienstgeber nicht untersagt werden.
Bei der Mitbestimmung in Angelegenheiten der Dienststelle braucht der Dienstgeber z.B. die Zustimmung der MAV

  • bei der Festlegung der Arbeitszeiten und des Betriebsurlaubes,
  • bei der Bestimmung der Preise für das Mittagessen,
  • bei Personalfragebogen und Beurteilungsrichtlinien für Mitarbeitende,
  • bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen,
  • bei Maßnahmen zur Verhütung von Dienst? und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen
  • und auch bei Sozialplänen (die hoffentlich nie nötig sind).

Nicht zu vergessen die Schutzfunktion bei Kündigungen: Sowohl bei ordentlichen wie außerordentlichen Kündigungen ist die MAV zu beteiligen und überprüft diese auf Rechtmäßigkeit, korrekte Sozialauswahl oder zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.

Die Mitarbeitendenvertretung gestaltet kraft gesetzlicher Ermächtigung durch Dienstvereinbarungen
mit dem Dienstgeber unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse aus.
Diese genannten Punkte sollen nur als Beispiel dienen; der Katalog birgt noch eine weitaus
größere Vielfalt. Ab dem Jahr 2005 ist noch die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
hinzugekommen (Offenlegung der Bilanz, Gewinn?/Verlustrechnung, Haushaltsplan) und die MAV wird die Verteilung der variablen bzw. leistungsbezogenen Vergütungsbestandteile
auf Einrichtungsebene mitgestalten.

Wann macht die MAV das alles?
Die MAV?Tätigkeiten gehen den beruflichen Aufgaben vor und finden in der Regel während der
Arbeitszeit statt; der Arbeitsauftrag ist entsprechend zu reduzieren. Dazu kann sich aber das MAV Mitglied nicht selbst vom Dienst befreien, sondern die Freistellung wird generell vom Dienstgeber gewährt. 
Aber: Auf die erforderliche Freistellung besteht ein Rechtsanspruch mit Abmeldepflicht. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Sie MAV?Tätigkeit wahrnehmen wollen, müssen Sie dies dem Dienstgeber mitteilen, dieser darf nicht nein sagen. Auch wenn die MAV?Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss, wird entsprechender Freizeitausgleich gewährt.

Ohne Fachkenntnisse nichts los?!
Die MAV braucht nicht alles zu wissen ? aber man sollte wissen, wo es steht (oder wen man
fragen kann)! Aber trotzdem sind grundlegende Kenntnisse einfach notwendig, allein schon, um Problemstellungen überhaupt erkennen zu können. Auskennen sollte sich daher jedes MAV?Mitglied in unserer MAVO, in den AVR  und dem BAT (unserem geltenden Arbeitsvertragsrecht) und in den Grundzügen des Arbeitsrechtes.

Auch hier ist noch kein:e Meister:in vom Himmel gefallen, aber von nichts kommt nichts! Alle MAV?Mitglieder haben den Anspruch auf den Besuch von entsprechenden Schulungen und auch Fachliteratur gibt es genügend.  Die regelmäßigen Wahlen zur Mitarbeitervertretung finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (einheitlicher Wahlzeitraum) statt.

Die MAV des Fliedner Krankenhaus besteht aus 7 gewählten Mitgliedern.  Zurzeit setzt sich unsere MAV wie folgt zusammen:

1.    Vorsitzender:
Tim Niehaus
Tel.: 02102-303502
Mobil: 0175-4462261

2.    Vorsitzender:
Kilian Teichert
Tel.: 02102-303350
    
Sabine Bongartz
Tel.: 02102-303340

Stefan Lauk
Tel.: 02102-303420

Sven Scheibenzuber
Tel.: 02102-303340

Mail: fkr.mav@fliedner.de