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Kurzzeitpflege und
Verhinderungspflege im Fliednerdorf in Mülheim an der Ruhr

Auf einem Holzstuhl im Garten steht ein altes paar Schuhe, das bepflanzt ist. Im Hintergrund sitzen mehrere Menschen im Garten zusammen.

Im Fliednerdorf in Selbeck halten wir im Rahmen unserer stationären Pflege zwanzig eingestreute Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vor. Anders als bei der Langzeitpflege ist die pflegerische Betreuung hier zeitlich befristet, umfasst aber den gleichen vollen Pflege- und Betreuungsumfang, inklusive Speisenversorgung. 

Für uns bedeutet Kurzzeit- und Verhinderungspflege vor allem: pflegende Angehörige zu entlasten und den Menschen, die wir versorgen, genau die Hilfe zu geben, die sie benötigen. So können sie sich trotz der ungewohnten Umgebung bei uns wohlfühlen.

Betreuung und Pflege auf Zeit

Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann in verschiedenen Situationen genutzt werden, zum Beispiel:

  • im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt
  • wenn pflegende Angehörige Urlaub von der Pflege benötigen
  • bei Krankheit oder anderen Ausfällen der regulär pflegenden Person
  • in sonstigen Krisensituationen, etwa bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • als Übergangslösung, bis ein dauerhafter Pflegeplatz gefunden ist

Wichtige Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Überblick

  • Seit Juli 2025 steht für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den Sie flexibel für beide Leistungen nutzen können.
  • Wie viele Tage Sie bei Ihrem Pflegegrad bei uns in Anspruch nehmen können, teilen Ihnen gerne die Kollegen des Belegungsmanagement im persönlichen Beratungsgespräch mit.
  • Für Unterkunft und Verpflegung fällt in der Regel ein Eigenanteil an.
  • Bei uns stehen insgesamt zwanzig eingestreute Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung.

Ein Einblick in unsere Einrichtung in Mülheim an der Ruhr

In einer runden hellen Kirche mit vielen Fenstern stehen Stühle im Kreis. In der Mitte steht ein Altar.

Qualität und Werte

Die Theodor Fliedner Stiftung beschäftigt 2.600 Mitarbeitende und ist bundesweit für Menschen da. Ihr Engagement gilt der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Ausbildung, Forschung und Lehre. Getragen vom diakonischen Gedanken, stehen die fachlichen Angebote allen Menschen zur Verfügung, gleich welcher Herkunft und gleich welchen Glaubens. Mit dem Menschen im Mittelpunkt bietet sie Orientierung und Hilfe.

Ihre Ansprechpersonen

Für weitere Informationen oder Fragen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Theodor Fliedner Stiftung
Das Dorf – Wohnen im Alter
Schäfershäuschen 26
45481 Mülheim an der Ruhr
wohnenimalter@fliedner.de 


Frau Gebel-Lehmann

Telefon: 0208. 48 43 - 405

michaela.gebel-lehmann@fliedner.de
 

Herr Michael Bonnemann

Telefon: 0208. 48 43 - 272

michael.bonnemann@fliedner.de


FAQ: Die häufigsten Fragen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?

Die Pflegekosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen, darüber hinaus zahlen Sie selbst. Unterkunft und Verpflegung tragen Sie in der Regel vollständig selbst.

Wie lange ist die Kurzzeitpflege möglich?

Pro Kalenderjahr stehen Ihnen bis zu acht Wochen zu, in denen die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person vorübergehend vollstationär bei uns einzieht. Verhinderungspflege greift dagegen, wenn die sonst pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit oder Urlaub, während die betreute Person weiterhin bei uns versorgt wird.

Brauche ich einen Pflegegrad, um Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen?

Für die Verhinderungspflege ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Bei Kurzzeitpflege im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann die Kostenübernahme auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse erfolgen.

Wie kurzfristig kann ich einen Platz bekommen?

Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir prüfen die aktuelle Verfügbarkeit unserer Kurzzeitpflegeplätze und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Bei einer Kurzzeitpflege direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt unterstützt oft auch der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragstellung.

Kann ich meine Angehörigen während der Kurzzeitpflege besuchen?

Ja, Besuche sind jederzeit möglich. So bleibt der Kontakt zur Familie auch während des vorübergehenden Aufenthalts eng.

Sie suchen Beratung oder Hilfe?

Tel: 0800 40 30 222

Termin vereinbarenZum Beratungsteam