
Im Fliednerdorf in Selbeck halten wir im Rahmen unserer stationären Pflege zwanzig eingestreute Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vor. Anders als bei der Langzeitpflege ist die pflegerische Betreuung hier zeitlich befristet, umfasst aber den gleichen vollen Pflege- und Betreuungsumfang, inklusive Speisenversorgung.
Für uns bedeutet Kurzzeit- und Verhinderungspflege vor allem: pflegende Angehörige zu entlasten und den Menschen, die wir versorgen, genau die Hilfe zu geben, die sie benötigen. So können sie sich trotz der ungewohnten Umgebung bei uns wohlfühlen.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann in verschiedenen Situationen genutzt werden, zum Beispiel:
Die Theodor Fliedner Stiftung beschäftigt 2.600 Mitarbeitende und ist bundesweit für Menschen da. Ihr Engagement gilt der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Ausbildung, Forschung und Lehre. Getragen vom diakonischen Gedanken, stehen die fachlichen Angebote allen Menschen zur Verfügung, gleich welcher Herkunft und gleich welchen Glaubens. Mit dem Menschen im Mittelpunkt bietet sie Orientierung und Hilfe.
Für weitere Informationen oder Fragen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Theodor Fliedner Stiftung
Das Dorf – Wohnen im Alter
Schäfershäuschen 26
45481 Mülheim an der Ruhr
wohnenimalter@fliedner.de
Frau Gebel-Lehmann
Telefon: 0208. 48 43 - 405
michaela.gebel-lehmann@fliedner.de
Herr Michael Bonnemann
Telefon: 0208. 48 43 - 272
Die Pflegekosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen, darüber hinaus zahlen Sie selbst. Unterkunft und Verpflegung tragen Sie in der Regel vollständig selbst.
Pro Kalenderjahr stehen Ihnen bis zu acht Wochen zu, in denen die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Kurzzeitpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person vorübergehend vollstationär bei uns einzieht. Verhinderungspflege greift dagegen, wenn die sonst pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit oder Urlaub, während die betreute Person weiterhin bei uns versorgt wird.
Für die Verhinderungspflege ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Bei Kurzzeitpflege im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt kann die Kostenübernahme auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse erfolgen.
Sprechen Sie uns gerne direkt an, wir prüfen die aktuelle Verfügbarkeit unserer Kurzzeitpflegeplätze und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Bei einer Kurzzeitpflege direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt unterstützt oft auch der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragstellung.
Ja, Besuche sind jederzeit möglich. So bleibt der Kontakt zur Familie auch während des vorübergehenden Aufenthalts eng.







