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Angebote zur Unterstützung im Alltag in Potsdam

Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach § 45a - bis zu 125 Euro zum Pflegegeld.
Eine junge Frau assistiert einer älteren Dame beim Einkaufen.

Betreuungs- und
Entlastungsleistungen 
AuW Potsdam

Friedrich-Ebert-Straße 53
14469 Potsdam
Telefon: 0331 – 7308166
ambulant.brandenburg[@]fliedner[.]de

Was sind Leistungen nach § 45a SGB XI?

Leistungen gemäß § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind spezielle Unterstützungsleistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag, die darauf abzielen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder seelischen Erkrankungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Für den Anspruch ist ein Pflegegrad Voraussetzung (ab Pflegegrad 1), dann übernimmt die Pflegekasse 125 Euro monatlich Entlastungsbetrag zusätzlich zu einem etwaigen Pflegegeld. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, individuell auf die Bedürfnisse und Lebenssituationen der Betroffenen zugeschnitten zu sein. Sie können Assistenzleistungen im Alltag, persönliche Budgets, Begleitung zu sozialen Aktivitäten, Maßnahmen zur beruflichen Integration und vieles mehr umfassen. Entlastungsleistungen sollen dazu beitragen, das Leben zu Hause möglichst lange aufrechtzuerhalten und pflegende Angehörige zu unterstützen, damit diese nicht überlastet werden.

Ihre Ansprechpartner:innen für
§ 45a-Leistungen am Standort Potsdam, Brandenburg

Als AuW Potsdam verstehen wir die Vielfalt der Bedürfnisse und Lebensgeschichten von Menschen mit Behinderungen und/oder seelischen Erkrankungen. Unser engagiertes Team ist darauf spezialisiert, Leistungen ambulant anzubieten, die auf die Anforderungen unserer Klient:innen zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie 45a Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Wir freuen uns darauf, Sie als Klient:innen willkommen zu heißen und Sie auf Ihrem Weg zu Teilhabe und Selbstbestimmung zu begleiten. 

Unsere Betreuungs-
und Entlastungsleistungen:

  • Beratung und Unterstützung: Wir stehen Ihnen bei der Inanspruchnahme Ihrer Bedürfnisse und der Beantragung von § 45a Leistungen zur Seite. 

  • Persönliche Assistenz: Unsere erfahrenen Assistenten helfen Ihnen im Alltag, um Ihre Unabhängigkeit und Lebensqualität zu steigern. 

  • Teilhabe am sozialen Leben: Wir begleiten Sie zu sozialen Aktivitäten und Veranstaltungen, um Ihre soziale Integration zu fördern. 

  • Berufliche Integration: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneter Arbeit und begleiten Sie auf Ihrem beruflichen Weg. 

  • Individuelle Budgetplanung: Wir helfen Ihnen dabei, Ihr persönliches Budget effektiv zu verwalten und die besten Leistungen zu nutzen. 

Wir sind darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse und Ziele zu berücksichtigen. Wir sind stolz darauf, eine wichtige Rolle dabei zu spielen, Menschen in ihren Wohngemeinschaften zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu steigern.