Theodor Fliedner Stiftung Sachsen gGmbH
Ambulant unterstütztes Wohnen
Fon: 037204. 583 - 132
Fax: 037204. 583 - 133
auw.hohndorf[@]fliedner[.]de
www.auw.hohndorf.fliedner.de
"Betreutes Wohnen" oder "Ambulant unterstütztes Wohnen" ist eine unterstützende Wohnform, die Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen Beeinträchtigungen oder Sucht Erkrankungen ermöglicht, ein weitgehend eigenständiges Leben in ihrer eigenen Wohnung oder in speziell angepassten Wohnanlagen zu führen. Dabei erhalten sie individuelle Unterstützung und Betreuung, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Das Ziel ist die Förderung von Selbstständigkeit und Lebensqualität. Die Unterstützung kann Hilfe bei der Haushaltsführung, bei der Bewältigung des Alltags, bei der sozialen Integration und bei der Sicherung der Gesundheit umfassen. "Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen" ermöglicht diesen Personen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gleichzeitig die notwendige Unterstützung zu erhalten, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
praktischer Alltagsbewältigung (wie Haushaltsführung, Einkauf)
Fragen zu Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, sozialrechtlichen Fragen, Antragstellungen
der Wohnungssuche/beim Wohnungserhalt
der Suche bzw. Erhalt einer beruflichen Perspektive oder einer Beschäftigung/Tagesstruktur
der Gesundheitsvorsorge und -erhaltung
der Bewältigung von Krisen und Krisenvorbeugung
dem Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
der Teilhabe an Bildung und am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
Ihrer Freizeitgestaltung
Der Dienst AuW Hohndorf bietet Hilfen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Neurosen, Psychoseerkrankung oder Persönlichkeitsstörung an. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die gesundheitliche Stabilisierung im eigenen Wohnumfeld wünschen, den Heim-, oder Klinikbereich verlassen möchten oder drohenden Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit abwenden wollen.
in der eigenen Wohnung bleiben
Vermeidung oder Verkürzung von Klinikaufenthalte
das eigene Leben wieder aktiv gestalten
soziale Kontakte erhalten und neue Kontakte aufbauen
Entscheidungsfähigkeit zur Selbstbestimmung entwickeln – Hilfe zur Selbsthilfe
im Alltagsleben schrittweise Stabilität erlernen und positiv erleben
Gemeinsam wird ein individueller Hilfeplan erarbeitet, der die gewünschten und notwendigen Hilfeleistungen benennt. Grundlage für den Leistungsbezug ist die Feststellung einer wesentlichen seelischen Behinderung, bzw. der wesentlichen Teilhabeeinschränkung nach § 53 SGB XII. In einem partnerschaftlichen Miteinander geht es uns um die Erhaltung oder Wiedererlangung von Autonomie und Eigenverantwortung. Die Menschen, die wir betreuen, wohnen in ihrer eigenen Wohnung oder suchen gemeinsam mit uns eine Wohnung.