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Unter ambulanter Pflege versteht man die Betreuung und Versorgung von hilfebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Dabei wird die unterstützende Pflegeleistung direkt beim Patienten zu Hause erbracht. Die ambulante Pflege umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, um den individuellen Bedürfnissen des Patienten gerecht zu werden.
Das Ziel der ambulanten Pflege ist es, den hilfebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und ihnen eine hohe Lebensqualität zu erhalten. Dabei wird auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Patienten eingegangen, sodass eine individuelle Betreuung gewährleistet ist. Die ambulante Pflege unterscheidet sich somit von der stationären Pflege, bei der die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erfolgt. Ambulante Pflege wird in der Regel von ambulanten Pflegediensten angeboten.
Die ambulante Pflege umfasst eine Vielzahl von Leistungen, um Patienten zu Hause bei ihrer täglichen Versorgung zu unterstützen. Dazu gehört in erster Linie die Grundpflege, die die Körperhygiene, Ernährung und Mobilität des Patienten umfasst. Hierbei werden beispielsweise Unterstützung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie Waschen und Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme geleistet. Zudem helfen ambulante Pflegedienste beim Transfer des Patienten, also beim Gehen oder Umlagern im Bett. Neben der Grundpflege bieten sie auch eine medizinische Versorgung an, wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Anlegen von Verbänden.
Außerdem haben Pflegekräfte der ambulante Pflegedienste die Aufgabe, die psychosoziale Betreuung der Patienten sicherzustellen. Sie leisten Gespräche und stehen den Patienten und deren Angehörigen bei der Bewältigung ihrer psychischen und sozialen Probleme zur Seite. Des Weiteren gehört auch die Organisation von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen zur ambulanten Pflege. Insgesamt umfasst die ambulante Pflege also ein breites Spektrum an ambulanten Pflegesachleistungen, um die häusliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die ambulante Pflege wird je nach Pflegegrad von den Pflegekassen bezahlt. Um den Pflegegrad festzulegen und somit den Umfang der finanziellen Unterstützung zu bestimmen, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt. Dieser bewertet anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs den Grad der Beeinträchtigung und den Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen und höhere finanzielle Unterstützung können beansprucht werden. Die Pflegekasse übernimmt dann beispielsweise die Kosten für die Versorgung durch ambulante Dienste, für häusliche Hilfen wie Reinigung oder Einkaufshilfen sowie für technische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten. Auch eine teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege kann finanziell durch die Pflegekasse unterstützt werden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Leistungen der ambulanten Pflege erhalten zu können. Dazu zählen unter anderem der Nachweis eines Pflegegrades sowie ein Antrag bei der Pflegekasse. Die finanzielle Unterstützung richtet sich dann nach dem Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Es ist daher wichtig, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich umfassend über die Beantragung und die finanziellen Möglichkeiten der ambulanten Pflege zu informieren, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Wir helfen Ihnen gerne hierbei - eine Kontaktmöglichkeit zum Thema der Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen in folgenden Einrichtungen: