Wege in die Behandlung

Die Bewilligung einer Entwöhnung erfolgt nach einer Antragstellung beim zuständigen Kostenträger. Dies ist in den meisten Fällen die Gesetzliche Rentenversicherung. Die Anträge sind recht umfangreich und beinhalten einen ärztlichen Befund und einen Sozialbericht. Sie erhalten Hilfe bei der Antragsstellung in Ihrer Suchtberatungsstelle am Wohnort. Die Adressen finden sie im Internet, über die Caritas, die Diakonie oder das Gesundheitsamt.
In Ihrer Suchtberatungsstelle führen Sie vorbereitende Einzel- und Gruppengespräche, bei denen individuell festgestellt wird, welcher therapeutische Weg für Sie der richtige ist. Wenn eine stationäre oder eine ganztägig-ambulante Entwöhnung angezeigt ist und Sie eine Behandlung in unserer Fachklinik Haus Siloah wünschen, wird dies bei der Antragsstellung berücksichtigt.


In den genannten Fällen kann die Reservierung eines Behandlungsplatzes durch Ihre Suchtberater:innen dienstags bis freitags von 9-12 Uhr unter der Telefonnummer (02102) 303-438 erfolgen, damit Sie sofort nach der Bewilligung durch ihren Leistungsträger in unserer Klinik aufgenommen werden können.
 

Nahtlosverfahren (AG 1/6)

Wenn zu Anfang Ihrer Behandlung zunächst eine körperliche Entgiftung notwendig ist, so kann diese als qualifizierte Entzugsbehandlung im Fliedner Krankenhaus Ratingen durchgeführt werden. Dort kann auch in geeigneten Fällen ein besonderer Eilantrag auf eine Entwöhnung gestellt werden, der es ermöglicht, nahtlos aus dem Krankenhaus in unsere Fachklinik verlegt zu werden. Die Kosten für die Entzugsbehandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse.

Sie möchten eine Entwöhnungstherapie in der Fachklinik Haus Siloah machen?
In unserem Video erklären wir Ihnen, wie die Aufnahme reibungslos funktioniert.