Ihr Weg in die Tagesklinik

Aufnahmemodalitäten

Die Fliedner Klinik Berlin ist gemäß § 20 LKG Berlin als psychiatrisches Krankenhaus zugelassen und ist eine Einrichtung für Privatversicherte und Selbstzahlende. Die Aufnahme in die Tagesklinik erfolgt in der Regel nach einer ausführlichen psychiatrischen Untersuchung durch unsere Fachärzt:innen in der Ambulanz. Dieses ca. 60-minütige Erstgespräch wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei wird die Notwendigkeit einer teilstationären psychiatrischen Behandlung geklärt und ggf. vorab ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung gestellt.

Im Falle einer akut notwendigen Aufnahme in die Tagesklinik erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme umgehend am Tag der Aufnahme. Daneben besteht die Möglichkeit einer Direktaufnahme in die Tagesklinik mit entsprechend begründeter fachärztlicher Einweisung (Verordnungshinweise für teilstationäre Krankenhausbehandlung). In diesem Fall bitten wir die einweisenden Fachärzt:innen um telefonische Rücksprache mit unserem ärztlichen Team.

Sollte eine intensivierte ambulante Behandlung möglich und ausreichend sein, bieten wir neben einer ambulanten psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Therapie in unserer Ambulanz auch ein umfangreiches ambulantes Gruppenangebot an. 

Kostenerstattung
Die Kosten der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig erstattet. Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten anteilig. Die Höhe einer eventuellen Zuzahlung hängt unter anderem vom Beihilfeanspruch, dem Versicherungsstatus, dem abgeschlossenen Tarif (mit und ohne Chefarztbehandlung) sowie zusätzlichen vertraglichen Leistungen (z. B. Beihilfeergänzungstarif) ab. Gerne sind wir bei der Klärung der Kostenübernahme behilflich.
Gesetzliche Krankenversicherungen können sich - in begründeten Ausnahmefällen und nur auf Kulanzbasis – an den Kosten beteiligen. Hier bedarf es aber unbedingt der vorherigen Klärung.


Verordnung von teilstationärer Krankenhausbehandlung

Die Fliedner Klinik Berlin ist gemäß § 20 LKG Berlin als psychiatrisches Krankenhaus zugelassen. Um eine Behandlung zulasten der privaten Krankenversicherung oder der staatlichen Beihilfe zu erreichen, ist die medizinische Notwendigkeit einer teilstationären psychiatrischen Krankenhausbehandlung darzulegen. Dabei sollte der Schweregrad der psychiatrischen Erkrankung, die aktuellen Beschwerden sowie die bisher durchgeführten Behandlungsmaßnahmen dargelegt werden. Nach dem Grundsatz ‚ambulant vor teilstationär’ ist außerdem zu begründen, weshalb eine Heilung bzw. Besserung nur mit den Mitteln eines Krankenhauses zu erreichen ist.
Gründe für die Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung sind unter anderem: Art und Schwere der Erkrankung, relevante psychiatrische u/o somatische Komorbidität, Notwendigkeit komplexer Diagnostik incl. Verhaltensbeobachtung, fehlende Krankheitseinsicht, erhebliche Beeinträchtigung der Alltagsbewältigung, krankheitsbedingte fehlende ambulante Therapiefähigkeit, fehlende Besserung trotz ambulanter psychiatrischer und/oder psychotherapeutischer Behandlung, Gefahr der (weiteren) Chronifizierung, Notwendigkeit multimodaler, berufsgruppenübergreifender Leistungen mit täglicher ärztlicher Visite.